Was bisher
geschah
Übersicht Stand 2023
Planfeststellungsverfahren Neue Ems Ost innerstädtisch, 48231 Warendorfer Emsinsel
Renaturierung der Flusslandschaft zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Lage: Insel zwischen Emslauf und Emssee, Teil des Naturschutzgebietes der Warendorfer Emsaue, Nordzugang der Altstadt
Rund um die Emsinsel befindet sich das Emsauenlandschaftsschutzgebiet. Als das Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde, war die Insel mit dem Textilunternehmen Brinkhaus bereits bebaut, sonst wäre die ganze Insel Teil des Schutzgebietes der Emsaue.
Größe: Die Industriebrache (4,2 ha = 42.000 qm) ist ein Teil der städtebaulichen Gesamtplanung „Neue Emsinsel“ in der Warendorfer Flusslandschaft.
Nutzung/Eigentümer: Industriebrache eines Textilunternehmens Brinkhaus 1879 bis 2004
(mit Bodenverunreinigungen durch die Textilindustrie)
2009 Aufstellung eines Bebauungsplanes der Stadt Warendorf (24.06.2009)
2016 Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft (Herrichtung, Betrieb und Bewirtschaftung mit ca. 1,3 Mio. € Steuergeldern)
30.06.2016 Ratsbeschluss die renaturierte „Neue Ems“ soll durch den Emsseepark geführt werden, die Emsinsel/Industriebrache soll bebaut werden
2017 Verkauf durch den Insolvenzverwalter an Bauunternehmung Arning GmbH-Steinfurt für 2,9 Mio. €/69 € qm
2019 Bürgerbefragung durch die Stadt WAF mit 2.768 Teilnehmern (Postkarten/Online-Befragung)
(2.251 gegen Wohnbebauung = hohe Beteiligung fast 8 % der 37.127 Einwohner Warendorfs)
=> Überwältigende Mehrheit von ca. 70 % sind für die Renaturierung der Insel und Nutzung als Stadtpark „Emsinsel für alle“
25.06.2020 Erneuter Ratsbeschluss Nutzung der Insel zur Wohnbebauung
(während der Coronakrise ohne Bürgerbeteiligung) GEGEN DEN WILLEN DER BEFRAGTEN BÜRGER
2021 Rückkauf der Industriebrache durch die Stadt Warendorf für 5,5 Mio. € / 128 € qm
(Mehrkosten gegenüber 2017 von 2,6 Mio. € , Verschwendung kommunaler Steuergelder)
13.06.2023 Planfeststellungbeschluss der Bezirksregierung Münster zur
Führung der Ems durch den Emsseepark – Wegfall von ca. 16.000 qm Naherholungsfläche
geschätzte Kosten für die Freilegung und Erschließung:
Geschätzte Freilegungskosten und Altlastenbeseitigung / Gutachten 2016:
Gutachterausschuss Kreis WAF in 2011: 1.200.000 Euro (= 28 € pro qm)
SSR Dortmund 2015: 1.940.000 Euro (= 46 € pro qm)
Mull+Partner Köln 2015 (3.4 bis 5.4 Mio. Euro): 5.000.000 Euro (= 120 € pro qm)
weitere Gutachen, Freilegungungskosten 10.000.000 Euro ???
Plus Kosten für Hochwasserschutz: Eindeichung der natürlichen Insel durch 1 -1,3 m hohe Mauern ????
Ca. Minimum Kosten kommunaler Steuergelder:
Erwerbsmehrkosten 2,6 Mio.
Altlastenbeseitigung Basis 2011 ca. 5 Mio.
Kosten Eindeichung für Wohnbau ???
Kosten für erforderlichen Brückenneubau zum Freibad und am Breulweg ???
Erneuerung des Überlaufs ca. 1 Mio.
weitere Kosten ???
KOSTEN kommunale Steuerzahler mind. 9 Mio plus X (100 % und mehr?)
Die genauen Kosten für die Altlastenbeseitigung und den Hochwasserschutz mit Deichen gibt die Stadt Warendorf nicht bekannt.
2016 hat die Bezirksregierung die Kostenübernahme der Altlastenbeseitigung und Grunderwerbskosten (80 %) angeboten, wenn die renaturierte Ems über die Industriebrache geführt würde (siehe Schreiben Bezirksregierung von 2016). Das hat die Stadt abgelehnt, jetzt hat die Stadt die Grunderwerbskosten und Altlastenbeseitigung selbst zu zahlen – der Steuerzahler!
13.06.2023 Planfeststellungbeschluss der Bezirksregierung Münster zur
Führung der Ems durch den Park – Wegfall von ca. 16.000 qm Naherholungsfläche
Die Emsinsel als Filetstück in Warendorf soll bebaut und für eine kleine Elite auf Steuerkosten hochwassersicher eingedeicht werden.
Das Planverfahren „Neue Ems Ost“ wurde trotz zahlreicher Bürgereinwände von der Bezirksregierung Münster festgestellt.
5 Klagen von Warendorfer Bürgern sind anhängig.
Die Stadt besteht auf Durchsetzung des sofortigen Vollzuges, obwohl die Klagen noch offen sind.
Nachteile der Führung des Flusses durch den Emsseepark:
Ca. 16.000 qm werden kostenlos vom Emsseepark von der Stadt zur Verfügung gestellt
(incl. 3.000 qm Grundstück für das Wärmekraftwerk mit zusätzlicher weiterer Reserve von 3.000 qm)
=> der Emsseepark wird stadtnah um ca. 16.000 qm kleiner
(Enteignung der Bürger, Verkleinerung des Zugangs zum Park)
=> eine Obstwiese und über 100 Bäume im Altbestand werden abgeholzt
=> Ein Ausweis von Ausgleichsflächen für die Neuanpflanzung ist offen
=> Im Stadtgebiet stehen Ausgleichsflächen nicht zur Verfügung
=> Beeinträchtigung des Stadtklimas durch Wegfall von stadtnahen Grünflächen
Die bessere ökologische und ökonomische Alternative:
Führung der Ems über die Industriebrache Brinkhaus
Die Emsinselfreunde Warendorf e.V. haben einen gemeinnützigen Verein gegründet:
Für die Umsetzung des mehrheitlichen Bürgerwillens und für nachhaltigen Umweltschutz, für den Erhalt von Bäumen.
Kein Einsatz von Steuergeldern für das Abholzen von Bäumen.
Begründung:
1. Der Emsseepark wird stadtnah kleiner
– 16.000 qm werden kostenlos vom Emsseepark von der Stadt zur Verfügung gestellt (incl. 3000 qm Grundstück für Wärmekraftwerk und 3.000 qm Reserve)
=> der Emsseepark wird stadtnah um ca. 16.000 qm kleiner
=> Beeinträchtigung des Stadtklimas durch Wegfall von stadtnahen Grünflächen
– Verengung des Zugangs zum Stadtpark
– weitere Versiegelung der Parkflächen für notwendigen Brückenbau (z. B. Zufahrt zum Freibad)
– Verschwendung von Steuergeldern – aufwendige Brückenbaumaßnahmen – Eindeichungen
2. Vernichtung von stadtnahen ökologisch wertvollen Flächen (eine Obstwiese und über 100 Bäume im Altbestand entfallen)
– Ausweis von Ausgleichsfläche für Neubepflanzung ist offen
– Ausweis von Ausgleichsflächen im Stadtgebiet aus Flächenmangel nicht möglich
3. Die Emsinsel liegt im Naturschutzgebiet der Warendorfer Emsaue (Keine Wohnbebauung)
laut Landschaftsschutzgesetz §1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB), danach darf im Naturschutzgebiet Emsaue nicht gebaut werden, die vorhandene Textilfabrik (1879) hatte Bestandsschutz.
4. Das Vorhaben steht der Eigenart der Emsauenlandschaft und dem öffentlichen Schutzinteresse als öffentlicher Raum entgegen
5. Beeinträchtigung der Lebensader Ems, durch die Kanalisierung im Emsseepark mit hohen Mauern und Dämmen für den Hochwasserschutz der Industriebrache
6. Verhinderung der Komplettierung des Landschaftsschutzgebietes durch die vorhandenen bebauten Ausnahmeflächen (Flurbereinigung)
7. Entsiegelung als natürlicher Hochwasserschutz (Retentionsfläche) notwendig – Schaffung von Ausgleichsflächen im Stadtgebiet zum Hochwasserschutz
6. Prüfung der EU-Richtlinie notwendig, keine Bebauung der Flussaue – Hochwasserschutz durch Verbreiterung des Flussbettes auf der Emsinsel wünschenswert
=> Die Emsinsel wird als Überschwemmungsgebiet innerstädtisch benötigt